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   VG Freiburg, 13.03.2020 - 3 K 3288/19   

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VG Freiburg, 13.03.2020 - 3 K 3288/19 (https://dejure.org/2020,6801)
VG Freiburg, Entscheidung vom 13.03.2020 - 3 K 3288/19 (https://dejure.org/2020,6801)
VG Freiburg, Entscheidung vom 13. März 2020 - 3 K 3288/19 (https://dejure.org/2020,6801)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 33 Abs 2 GG, Art 19 Abs 4 GG
    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Festlegung des konkreten statusrechtlichen Amtes durch den Dienstherrn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkurrentenstreit; Laufbahnrecht; Bezugspunkt der Auswahlentscheidung; Topfwirtschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei beamtentrechtlichem Konkurrenstreit um Beförderungsamt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus VG Freiburg, 13.03.2020 - 3 K 3288/19
    Das bei einer Beförderung zu vergebende statusrechtliche Amt wird dabei aber nicht nur durch die dem Beamten verliehene Amtsbezeichnung und das von ihm vom Besoldungsgeber zugewiesene Endgrundgehalt, sondern auch durch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Laufbahn und Laufbahngruppe bestimmt (stRspr., vgl. BVerwG, Urteile vom 18.09.2008 - 2 C 3.07 -, juris Rn. 15 und vom 02.03.2017 - 2 C 21.16 -, juris Rn. 46 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 17.01.2012 - 2 BvL 4/09 -, juris Rn. 63 m.w.N.; Haug, in: Brinktrine/Hug, BeckOK Beamtenrecht Baden-Württemberg, 13. Edition, Stand: 19.11.2019, § 10 LBG Rn. 3 m.w.N.).

    Beamtinnen und Beamte derselben Laufbahn und derselben Besoldungsgruppe konkurrieren um Beförderungsämter (BVerwG, Urteil vom 02.03.2017 - 2 C 21.16 -, juris Rn. 45).

    Etwas anderes ist nicht mit dem grundlegenden Inhalt des Laufbahnprinzips als hergebrachtem Grundsatz des Berufsbeamtentums i.S.v. Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar (vgl. zu diesem BVerwG, Urteil vom 02.03.2017 - 2 C 21.16 -, m.w.N. bei juris).

    Denn nach dessen unbestrittenem Vortrag wurden die Vergleichsgruppen für die Vornahme der Beurteilungen nach den Vorgaben des § 5 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten vom 16.12.2014 (BeurtVO) und dementsprechend innerhalb der verschiedenen Laufbahnen gebildet, so dass eine Vergleichbarkeit der Beamtinnen und Beamten gewährleistet war (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 02.03.2017 - 2 C 21.16 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 41 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 4 S 2770/18

    Dienstpostenbesetzung; Auswahlverfahren bei Bewerbern unterschiedlicher

    Auszug aus VG Freiburg, 13.03.2020 - 3 K 3288/19
    So ist der Dienstherr nicht daran gehindert, im Einzelfall auch Funktionen zu definieren, auf denen Beamte verschiedener Laufbahnen amtsangemessen beschäftigt werden können, weil auf dem entsprechenden Dienstposten Fähigkeiten und Kenntnisse sowohl der einen als auch der anderen Laufbahn in substantiellem Umfang benötigt werden (vgl. zur Ausschreibung einer Beförderungsplanstelle A 16 auf dem Dienstposten des Leiters/der Leiterin des Kriminaltechnischen Instituts des Landeskriminalamts Baden-Württemberg: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.02.2019 - 4 S 2770/18 -, juris).

    Auch die aus verschiedenen Laufbahnen stammenden dienstlichen Beurteilungen der Bewerberinnen und Bewerber wurden vom Antragsgegner weder vergleichbar gemacht (vgl. zu diesem Erfordernis VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.02.2019 - 4 S 2770/18 -, juris Rn. 13 ff.; Hessischer VGH, Beschluss vom 02.05.2013 - 1 B 2040/18 -, juris Rn. 12 ff.), noch tatsächlich miteinander verglichen.

    Die Voraussetzung einer hinreichenden Erfolgsaussicht ist dann nicht gegeben, wenn bei einer Gesamtbetrachtung des vorgenommenen Leistungsvergleichs - der anhand einer ordnungsgemäß dokumentierten Auswahlentscheidung nachvollzogen werden kann - die Auswahl der Antragstellerin offensichtlich ausgeschlossen erscheint (vgl. zu allem VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 28.09.2016 - 4 S 1578/16 - sowie vom 01.02.2019 - 4 S 2770/18 -, jeweils m.w.N. bei juris).

    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf §§ 40, 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 1 i.V.m. Abs. 6 Satz 1 und Satz 4 GKG (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.02.2019 - 4 S 2770/18 -, juris Rn. 24).

  • OVG Thüringen, 09.10.2015 - 2 EO 633/14

    Auswahlentscheidung zwischen Beamten derselben Besoldungsgruppe unterschiedlicher

    Auszug aus VG Freiburg, 13.03.2020 - 3 K 3288/19
    Dem Dienstherrn ist es insoweit verwehrt, eine bestimmte Anzahl von Planstellen zur Beförderung zu verwenden, indem er im Rahmen der "Topfwirtschaft" die Beamten bestimmt, die in der Vergangenheit die besten Leistungen auf ihren Dienstposten bzw. in ihren Statusämtern erbracht haben, und erst im Nachgang festlegt, in welche konkreten Ämter die Beförderung erfolgen soll, da in diesem Fall kein echter Leistungsvergleich in Bezug auf ein - laufbahnbezogen - konkretes statusrechtliches Amt erfolgen kann bzw. erfolgt (vgl. ebenso Thüringer OVG, Beschluss vom 09.10.2015 - 2 EO 633/14 -, juris Leitsatz und Rn. 19 ff. sowie OVG Bremen, Beschluss vom 22.09.2016 - 2 B 123/16 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 63 ff.; wohl noch anders, aber im Ergebnis nicht entscheidungstragend VG Freiburg, Beschluss vom 20.06.2018 - 3 K 10882/17 -, nicht veröffentlicht).

    In einem solchen Fall kann eine laufbahnübergreifende Konkurrenzsituation von Beamtinnen und Beamten unterschiedlicher Laufbahnen um eine konkrete Beförderungsstelle entstehen, die dann aber mit einem Laufbahnwechsel zumindest einer der Bewerberinnen/Bewerber einhergeht und bei welchem sich die Auswahlentscheidung aufgrund der besonderen Situation ggf. ausnahmsweise auch an den Anforderungen des konkret zu vergebenden Dienstpostens ausrichten darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 09.10.2015 - 2 EO 633/14 -, juris Rn. 25 sowie OVG Bremen, Beschluss vom 22.09.2016 - 2 B 123/16 -, juris Rn. 66).

    Prognosen über den Ausgang des neu durchzuführenden Verfahrens sind nicht möglich, so dass eine Auswahl der Antragstellerin trotz ihres Punkteabstands gegenüber den Beigeladenen in den dienstlichen Beurteilungen in einem neuen rechtmäßigen Auswahlverfahren zumindest möglich erscheint (vgl. ebenso in einer vergleichbaren Konstellation Thüringer OVG, Beschluss vom 09.10.2015 - 2 EO 633/14 -, juris Rn. 26).

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VG Freiburg, 13.03.2020 - 3 K 3288/19
    Die Ermittlung des gemessen an den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung am besten geeigneten Bewerbers hat stets in Bezug auf das konkret angestrebte Amt zu erfolgen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 -, juris Rn. 12, vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 11 und vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris Leitsatz 1b und Rn. 16; BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 28).

    Der dabei in Ausfüllung der Begriffe "Eignung, Befähigung und fachliche Leistung" dem Dienstherrn eröffnete Beurteilungsspielraum unterliegt schon von Verfassungs wegen einer nur begrenzten gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 11 und vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris Rn. 16 f.).

  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

    Auszug aus VG Freiburg, 13.03.2020 - 3 K 3288/19
    Die Ermittlung des gemessen an den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung am besten geeigneten Bewerbers hat stets in Bezug auf das konkret angestrebte Amt zu erfolgen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 -, juris Rn. 12, vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 11 und vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris Leitsatz 1b und Rn. 16; BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 28).

    Der dabei in Ausfüllung der Begriffe "Eignung, Befähigung und fachliche Leistung" dem Dienstherrn eröffnete Beurteilungsspielraum unterliegt schon von Verfassungs wegen einer nur begrenzten gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 11 und vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris Rn. 16 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2016 - 4 S 141/16

    Zulässigkeit der zusammenfassenden Bewertung in Bezug auf das angestrebte Amt bei

    Auszug aus VG Freiburg, 13.03.2020 - 3 K 3288/19
    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen im Einklang stehen (st. Rspr., vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.03.2016 - 4 S 141/16 -, m.w.N. bei juris).

    Soweit die Antragstellerin vorträgt, dass ihre Leistungen insgesamt mit einem besseren Gesamturteil als acht Punkte zu bewerten seien, ist festzuhalten, dass eine Beurteilung ein dem Beurteilenden vorbehaltener Akt wertender Erkenntnis ist, welchen die Kammer nur eingeschränkt überprüfen kann (st. Rspr., vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.03.2016 - 4 S 141/16 -, m.w.N. bei juris).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Freiburg, 13.03.2020 - 3 K 3288/19
    Die Ermittlung des gemessen an den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung am besten geeigneten Bewerbers hat stets in Bezug auf das konkret angestrebte Amt zu erfolgen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 -, juris Rn. 12, vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 11 und vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris Leitsatz 1b und Rn. 16; BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 28).

    In einem solchen Fall kann eine laufbahnübergreifende Konkurrenzsituation von Beamtinnen und Beamten unterschiedlicher Laufbahnen um eine konkrete Beförderungsstelle entstehen, die dann aber mit einem Laufbahnwechsel zumindest einer der Bewerberinnen/Bewerber einhergeht und bei welchem sich die Auswahlentscheidung aufgrund der besonderen Situation ggf. ausnahmsweise auch an den Anforderungen des konkret zu vergebenden Dienstpostens ausrichten darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 09.10.2015 - 2 EO 633/14 -, juris Rn. 25 sowie OVG Bremen, Beschluss vom 22.09.2016 - 2 B 123/16 -, juris Rn. 66).

  • OVG Bremen, 22.09.2016 - 2 B 123/16

    Erstellung einer sachgerechten Beurteilung i.R.e. Beförderungsamtes;

    Auszug aus VG Freiburg, 13.03.2020 - 3 K 3288/19
    Dem Dienstherrn ist es insoweit verwehrt, eine bestimmte Anzahl von Planstellen zur Beförderung zu verwenden, indem er im Rahmen der "Topfwirtschaft" die Beamten bestimmt, die in der Vergangenheit die besten Leistungen auf ihren Dienstposten bzw. in ihren Statusämtern erbracht haben, und erst im Nachgang festlegt, in welche konkreten Ämter die Beförderung erfolgen soll, da in diesem Fall kein echter Leistungsvergleich in Bezug auf ein - laufbahnbezogen - konkretes statusrechtliches Amt erfolgen kann bzw. erfolgt (vgl. ebenso Thüringer OVG, Beschluss vom 09.10.2015 - 2 EO 633/14 -, juris Leitsatz und Rn. 19 ff. sowie OVG Bremen, Beschluss vom 22.09.2016 - 2 B 123/16 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 63 ff.; wohl noch anders, aber im Ergebnis nicht entscheidungstragend VG Freiburg, Beschluss vom 20.06.2018 - 3 K 10882/17 -, nicht veröffentlicht).

    In einem solchen Fall kann eine laufbahnübergreifende Konkurrenzsituation von Beamtinnen und Beamten unterschiedlicher Laufbahnen um eine konkrete Beförderungsstelle entstehen, die dann aber mit einem Laufbahnwechsel zumindest einer der Bewerberinnen/Bewerber einhergeht und bei welchem sich die Auswahlentscheidung aufgrund der besonderen Situation ggf. ausnahmsweise auch an den Anforderungen des konkret zu vergebenden Dienstpostens ausrichten darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 09.10.2015 - 2 EO 633/14 -, juris Rn. 25 sowie OVG Bremen, Beschluss vom 22.09.2016 - 2 B 123/16 -, juris Rn. 66).

  • BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 72.85

    Beurteilung der Arbeitsleistung schwerbehinderter Beamten

    Auszug aus VG Freiburg, 13.03.2020 - 3 K 3288/19
    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur behinderungsbedingte quantitative Leistungsminderungen berücksichtigt werden dürfen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 25.02.1988 - 2 C 72.85 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2009 - 4 S 213/09

    Zur Verwirkung des Rechts auf Überprüfung der dienstlichen Beurteilung eines

    Auszug aus VG Freiburg, 13.03.2020 - 3 K 3288/19
    Die pauschale Behauptung, dass ihre dienstliche Beurteilung bei einer Einhaltung der Vorgaben des Nr. 5.7 SchwbVwV mit zehn Punkten bewertet worden wäre, genügt entgegen ihrer Auffassung jedenfalls im vorliegenden Konkurrentenstreitverfahren nicht der notwendigen Voraussetzung einer Glaubhaftmachung, dass das Auswahlverfahren zwischen ihr und den Beigeladenen zumindest offen wäre (im Ergebnis ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss 04.06.2009 - 4 S 213/09 -, juris Rn. 28 f.; Hessischer VGH, Beschluss vom 19.03.2015 - 1 B 1930/14 -, juris).
  • VGH Hessen, 19.03.2015 - 1 B 1930/14

    Auswahlentscheidung im Stellenbesetzungsverfahren - Keine Benachteiligung wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2015 - 1 B 918/15

    Freihaltung von Beförderungsstellen eines Ministerialrats i.R.d.

  • VG Düsseldorf, 23.08.2016 - 13 K 6969/15

    Anforderungen an die dienstliche Beurteilung eines Justizbeamten durch den

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09

    Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß

  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 4 S 1405/15

    Fehlerhafte Anlassbeurteilung für die Beförderung zum Vorsitzenden Richters am

  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 3.07

    Versetzung Berliner Beamter zum Stellenpool verfassungswidrig

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2016 - 4 S 1578/16

    Zur Auslegung eines Eilrechtsantrags im beamtenrechtlichen

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 59.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2016 - 4 S 2578/15

    Konkurrentenstreitverfahren um Besetzung der Stelle eines Vizepräsidenten des

  • VGH Hessen, 02.05.2019 - 1 B 2040/18

    Konkurrenz von Beamten verschiedener Laufbahnen

  • VG Freiburg, 04.10.2021 - 3 K 1107/21

    Berücksichtigung von Mutterschutz und Elternzeit im Rahmen einer Beförderung

    Dem hier anhängigen Verfahren ging das ebenfalls am Verwaltungsgericht Freiburg geführte Verfahren 3 K 3288/19 voraus, mit welchem dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung mit Beschluss vom 13.03.2020 vorläufig untersagt wurde, die damals Beigeladenen auf der Grundlage einer Auswahlentscheidung vom 24.06.2019 im gehobenen Dienst bei dem Regierungspräsidium X (Stellenausschreibung vom 27.05.2019, Kennziffer 03/2019) zum/zur Amtsrat/-rätin im technischen/nichttechnischen Dienst (Besoldungsgruppe A 12) zu befördern.

    Dass sich die Behinderung der Antragstellerin auf die Quantität ihrer Leistungen auswirken könnte, ist nicht erkennbar (vgl. insoweit bereits den Beschluss des VG Freiburg vom 13.03.2020 - 3 K 3288/19 -â , bei welchem die Kammer selbst bei gänzlichen Fehlens eines Gesprächs nach Nr. 5.7 SchwbVwV keine Auswirkungen auf das Gesamturteil der Regelbeurteilung der Antragstellerin und damit auf die Auswahlentscheidung erkennen konnte).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2020 - 4 S 1044/20

    Anforderungen an die Eignungsprognose für einen Leistungsvergleich

    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 13. März 2020 - 3 K 3288/19 - wird zurückgewiesen.
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